Rahmenbedingungen
Verschwiegenheit
Alle Gespräche im Rahmen der Psychotherapie unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz.
Das dient unter anderem der Sicherheit, dass alles, was zwischen uns gesprochen wird auch unter uns bleibt.
Absageregelung
Die vereinbarten Termine bedeuten, dass die gewählten Zeiten für Sie reserviert sind. Um unangenehme Situationen zu vermeiden, bitte ich darum mind. 24h vor dem Termin abzusagen.
Andernfalls ist der reservierte Termin zu bezahlen.
Setting = Einzelgespräche
Das bedeutet, es sind zwei Personen während der Psychotherapie im Raum anwesend, Sie und ich.
Du oder Sie
Auf dieser Homepage verwende ich das Sie. In der Regel wird in der Psychotherapie an dem Sie festgehalten. Ausnahme besteht für Kinder und Jugendliche, hier wird vorwiegend im Du kommuniziert.
Erstgespräch
Im Rahmen des Erstgesprächs werden wir uns einen Eindruck voneinander verschaffen.In diesem Gespräch wollen wir herausfinden, ob eine Arbeit zwischen uns sich positiv auf Ihre Situation auswirken kann. Auch werden die Rahmenbedingungen nochmals besprochen. Die Dauer für das kostenpflichtige Erstgespräch kann erfahrungsgemäß bis zu zwei Stunden dauern. Der Stundensatz für das Erstgespräch beträgt 80€.
Für Kinder und Jugendliche gilt: Vor Beginn der Psychotherapie ist auch mit jedem Erziehungsberechtigten verpflichtend ein Erstgespräch zu führen.
Elterngespräche
Während der laufenden Psychotherapie eines Kindes/Jugendlichen werden auch Elterngespräche geführt. Diese dienen zum Austausch der aktuellen Situation und den Eltern als Möglichkeit sich bzgl. Erziehungsfragen beraten zu lassen.
Dieses kann sowohl seitens der Eltern als auch von mir, der Psychotherapeutin, angeregt werden.
Dauer: zwischen 50-100min. (2 Einheiten)
Kosten: 80€/50min. (je Einheit)
Häufigkeit
Unsere Gespräche finden in der Regel wöchentlich statt.